Pensionsfonds
Was ein Pensionsfonds genau ist
Pensionsfonds orientieren sich an angelsächsischen Vorbildern. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht ein höheres Maß an Flexibilität als bei herkömmlichen Modellen betrieblicher Altersversorgung, kurz bAV.
Es handelt sich bei einem Pensionsfonds um einen rechtlich selbstständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt. Die Finanzierung erfolgt durch als Betriebsausgaben abzugsfähige Zuwendungen oder Gehaltsumwandlungen des Arbeitgebers.
Wie ein Pensionsfonds investiert
Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen. Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen.
Investiert wird das Geld in Anleihen, Immobilien oder Investmentfonds. Allerdings ergeben sich aus den höheren Renditemöglichkeiten auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken.
Ein Totalverlust kann jedoch ausgeschlossen werden, da der Gesetzgeber Pensionsfonds zu einer hundertprozentigen Kapitalgarantie verpflichtet, d.h. die eingezahlten Beträge bekommt der Arbeitnehmer im Ruhestand in jedem Fall zurück. Um Investmentfonds handelt es sich bei den Pensionsfonds allerdings nicht, auch wenn der Name das vermuten ließe.
Ansprüche der Arbeitnehmer werden durch den Arbeitgeber über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) gegen Insolvenz abgesichert. Die Auszahlung ist aber steuerpflichtig.
