Gewerblicher Rechtsschutz
Wozu eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung da ist
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko des Unternehmers in einem Rechtsstreit. Kommt es zu einem Streitfall, der sich nicht gütlich klären lässt, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare und das Gerichtsverfahren.
Wer eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung benötigt
Arbeitsrechtsschutz für Selbständige und Unternehmen:
Selbständige und Firmen die Arbeitnehmer beschäftig. Denn sie können jederzeit, z. B. weil Sie sich von einem Mitarbeiter trennen wollen, in eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung geraten.
Verkehrsrechtsschutz für Selbständige und Unternehmen:
Selbstständige und Unternehmer, die selbst mit einem Firmenfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen oder die ihre Mitarbeiter als berechtigte Fahrer oder Insassen daran teilnehmen lassen. Denn nach einem Verkehrsunfall geht es schnell um erhebliche Summen. Aber auch der Ärger mit einer Werkstatt oder Streitigkeiten aus dem Kauf eines Firmenahrzeugs können ohne eine Rechtsschutzversicherung schnell teuer werden.
Rechtsschutz als Eigentümer und Mieter von Grundstücken und Gewerberäumen:
Jeder Mieter von Büro-, Praxis- und Gewerberäumen kann schnell – und ohne eigenes Zutun – in einen Prozess verwickelt werden, z. B. wegen Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis. Auch als Eigentümer oder Pächter eines (Firmen-) Grundstücks kann es immer wieder Ärger geben – zum Beispiel, nachbarrechtliche Streitigkeiten oder Streitigkeiten wegen Anliegerabgaben.
Warum Sie eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung benötigen
Ob Kündigung eines Mitarbeiters, Ärger mit den Grundstücksnachbarn oder Unfall des Lieferwagens,— als Unternehmer können Sie Streitfälle häufig nur vor Gericht klären. Dabei sind Recht haben und Recht bekommen oft Zweierlei. Hier zahlt sich eine Firmenrechtsschutzversicherung aus, weil sich das eigene Recht so ohne finanzielle Risiken durchsetzen lässt.
Je nach Versicherer ist der Versicherungsschutz individuell zu gestalten. Zu den wichtigsten Bereichen gehören:
Arbeitsrechtsschutz als Arbeitgeber
Abgesichert sind hier u. a. Streitigkeiten des Arbeitgebers gegen seinen Arbeitnehmer sowie wegen Aufhebungsverträgen mit Arbeitnehmern.
Verkehrsrechtsschutz:
Versichert sind alle Streitigkeiten die im Zusammenhang mit auf die Firma zugelassenen Fahrzeug entstehen. So haben Sie Versicherungsschutz bei schlechten Werkstattleistungen (Vertrags-RS) und bei der Abwicklung von Leasing- und Finanzierungsverträgen. Weiterhin hilft der Rechtsschutz im Falle eines Unfalls die Ansprüche gegen den Verursacher durchzusetzen (Schadenersatz-RS).
Miet- Immobilienrechtsschutz:
Versicherungsschutz besteht sowohl als Eigentümer wie auch als Mieter von selbstgenutzten Gewerbeeinheiten. Erhalten Sie als Mieter einer Gewerbeeinheit eine zu hohe Nebenkostenabrechnung (Miet-RS) oder gibt es Schwierigkeiten mit dem Vermieter bei Auszug aus der den Gewerberäumen, hilft die Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung der Ansprüche.
Worauf man bei der Auswahl achten muss
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Generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben gewerbliche Rechtsangelegenheiten, die im ursächlichen Zusammenhang stehen mit:
- Firmen Vertragsrechtsschutz
- Wettbewerbsrecht
- eigene Baumaßnahmen
- Patent- und Urheberrecht
Ebenfalls ausgeschlossen sind Schadenfälle, deren Ursprung vor Vertragsbeginn lag bzw. die innerhalb der Wartezeit (in der Regel 3 Monate) eingetreten sind.
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Obwohl sich die Rechtsschutzversicherungsprodukte in vielen Bereichen ähneln gibt es doch einige Punkte, auf die man bei der Absicherung achten sollte. So bieten einige Produkte zusätzlich folgende sinnvolle Besonderheiten mit an, die bei anderen Fehlen:
- Spezial-Straf-RS
Hier werden vom Versicherer auch die Kosten bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren übernommen um möglichst frühzeitige und endgültige die Beendigung von Strafverfahren zu erreichen. Neben fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens besteht Rechtsschutz auch bei beim Vorwurf eines Vorsatzvergehens, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt. - Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte
Hier wird der Haftungsausschluss im Firmenvertragsrechtsschutz für ausgewählte Teilbereiche durchbrochen.
- Spezial-Straf-RS
Eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige und Unternehmen wird häufig im Paket mit einer besonders günstigen privaten Rechtsschutzversicherung für den Inhaber/Geschäftsführer und seine Familie angeboten. Je nach Versicherer ist der Versicherungsschutz individuell zu gestalten.
