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Sicherheit vor Sorge

Kredit-/Kautionsversicherung

Wozu eine Kautions-/Kreditversicherung da ist

Die Kreditversicherung dient der finanziellen Absicherung des privaten Kreditnehmers und schützt vor den Folgen unerwarteter Einwirkungen auf die Zahlungsfähigkeit. Je nach Bedarf des Kunden und den Angeboten der verschiedenen Kreditgeber können durch die Kreditversicherung unterschiedliche Risiken abgedeckt werden.

Um von dem Schutz der Kreditversicherung profitieren zu können, muss die versicherte Person die Prämien durchgängig zahlen. Sollte dies nicht erfolgen, kann der Versicherungsschutz vermindert werden. Auch wenn die Kredit-Versicherung die Kosten der Kreditaufnahme erhöht, lohnt sich der Abschluss der Versicherung.

Wer eine Kautions-/Kreditversicherung benötigt

Um den Kreditnehmer, die Familie oder andere Angehörige nicht durch die Restschuld eines Kredites zu belasten, kann neben den Risiken Ausfall der Arbeitskraft, Arbeitslosigkeit außerdem die Abdeckung des Todesfallrisikos durch die Kreditversicherung eingeschlossen werden.

Auf diese Weise wird der Kreditnehmer bei Zahlungsunfähigkeit vor einer Überschuldung bewahrt und muss nicht vorhandenes Vermögen zur Kredittilgung angreifen.

Was bei einer Kautions-/Kreditversicherung versichert ist

Die Kreditversicherung kann für die meisten gängigen privaten Kreditprodukte abgeschlossen werden und sichert den Kreditnehmer für die Dauer der Kreditlaufzeit ab. Lediglich für Dispositionskredite, die verhältnismäßig niedrige Kreditsummen zur Verfügung stellen, kann keine Kreditversicherung abgeschlossen werden. Hierzu zählt z.B. die Arbeitslosigkeit, die Berufsunfähigkeit oder die Erwerbsunfähigkeit des Kreditnehmers. Lediglich für Dispositionskredite, die verhältnismäßig niedrige Kreditsummen zur Verfügung stellen, kann keine Kreditversicherung abgeschlossen werden.

Tritt der Versicherungsfall ein, erbringt die Kreditversicherung die versprochene Leistung, indem diese die ausstehende Kreditschuld an die Bank zurückgezahlt wird. Auf diese Weise ist der Kreditnehmer bzw. sind seine Hinterbliebenen von allen Tilgungsverpflichtungen befreit.