Vermögensschadenhaftpflicht
Wer eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung benötigt
Falls Sie beruflich beispielsweise Auskunft erteilen, Verträge vermitteln, hoheitlich tätig werden oder fremde Interessen verwalten und wahrnehmen, benötigen sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. In der Haftung sind Sie als Arbeitgeber ebenfalls bei Ihren Mitarbeitern!
Was eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung leistet
Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens, denn niemand ist allwissend. Je komplizierter ein Sachgebiet, um so eher sucht man den Rat in Problemfällen von Spezialisten. Aber auch Spezialisten können irren und müssen dann für die finanziellen Folgen ihres Fehlers eintreten:
Sie müssen Schadenersatz leisten.
Dabei handelt es sich nicht um Personen- oder Sachschäden, sondern um reine Vermögensschäden.
Im Schadensfall übernimmt der Versicherer:
die Prüfung durch erfahrene Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
die Zahlung der zu leistenden Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche = passiver Rechtsschutz
die Übernahme aller Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung.
Unverzichtbar ist die Vermögensschaden-Haftpflicht u.a. auch für folgende Tätigkeiten:
Auskunftserteilung
- Konkursverwalter
Fremde Vermögen verwalten
- Verbände und Kammern
- Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalter
- Nachlassverwalter u. Testamentsvollstrecker
- Vormund
- Versicherungsberater
- Versicherungsvertreter
- Versicherungsmakler
- Unternehmensberater
Beurkundungen durchführen
- Notare
- Urkundsbeamte
Verträge vermitteln
- Versicherungsvermittler
- Versicherungsmakler
- Immobilienmakler, Grundstücks- und Hypothekenmakler
- Reisebüros
Gutachten erstellen
- Sachverständige
- Gerichts- und Schiedsgutachter
- Rentenberater
im EDV-, Online- oder Multimedia-Bereich
- Softwarehäuser
- Rechenzentren
Service-Agenturen
- Werbung
- PR und Multimedia
- Bürodienste
