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Ärzte

Wozu eine Gruppenversicherung da ist

Gruppenversicherungen für Ärzte existieren überwiegend in der Form, dass ein Verband oder eine (Standes-) Organisationen der Ärztinnen und Ärzte einen speziellen Rahmenvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft geschlossen hat. Diese Organisationen wie z. B. der Deutscher Ärztinnenbund e.V., der Marburger Bund, div. Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen, der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V., u. v. a. stellen Ihre Rahmenvereinbarung den Mitgliedern zur Verfügung, die sich und Ihre Familienangehörigen über den Gruppenvertrag zu verbesserten Konditionen versichern können. So werden für Ärztinnen und Ärzte z. B. in der Kranken- und Pflegversicherung Spezialtarife zu vorteilhaften Gruppenversicherungskonditionen angeboten.
Ärztinnen und Ärzte können darüber hinaus aber auch selbst eine spezielle Gruppenversicherung abschließen, z. B. um im Rahmen einer Gruppen-Unfallversicherung ihre Familie, die Angestellten ihrer Praxis aber natürlich auch sich selbst besonders günstig gegen die finanziellen Folgen einer unfallbedingten Invalidität abzusichern.  

Wie Ärzte, Zahnärzte und psychologische Psychotherapeuten Gruppenversicherungen nutzen sollten

Alle Ärztinnen und Ärzte, die Mitglied in einem Verbands oder einer Standesorganisation sind, sollten vor dem Abschluss einer Einzelversicherung immer auch das Bestehen von speziellem Gruppenversicherungsschutz prüfen. Inwieweit dieser Tarife für ihre persönliche Situation die beste Wahl ist, können Sie in einem individuellen Vergleich feststellen. Wir beraten Sie gerne.

Welche Vorteile eine Gruppenversicherung für Ärzte, Zahnärzte und psychologische Psychotherapeuten bieten kann

Der Vorteil einer Gruppenversicherung resultiert regelmäßig daraus, dass mehrere Personen in einem Vertrag versichert werden.
Das ist zunächst mal erheblich günstiger, als wenn sich ein über einen entsprechenden Einzelvertrag absichert. Darüber hinaus können sich Ärzte, Zahnärzte und psychologische Psychotherapeuten über Gruppenverträge auch bessere Versicherungsbedingungen und zusätzliche Leistungen sichern.
So gibt es spezielle Angebote mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung bis hin zu einem sog. Kontrahierungszwang, bei dem der Versicherer trotz einer bereits bestehenden Vorerkrankung, die normalerweise zu einer Ablehnung des Vertragsschlusses führen würde, einen Vertragsabschluss anbieten muss.
Private Krankenversicherungsunternehmen bieten außerdem spezielle Krankentagegeldtarife für Ärztinnen und Ärzte s an. Diese können dann nicht nur, wie allgemein üblich, das reine Nettoeinkommen versichern. Sie erhalten vielmehr die Möglichkeit, auch die weiterlaufenden Kosten der Kanzlei (z. B. Miete, Personal, ect) über die Krankentagegeldversicherung abzusichern.

Diesen speziellen Schutz gibt es übrigens auch als auch als sog. Solo-Versicherung, d. h. es ist noch nicht einmal eine Vollversicherung notwendig.

Wichtiger Hinweis:
Wegen der großen Vielzahl und nicht zuletzt wegen ständig wechselnder Angebote, ist eine vollständige Übersicht zu den Gruppenverträgen für Ärztinnen und Ärzte an dieser Stelle nicht zu leisten. Zumal Gruppenvertrag nicht immer gleich Gruppenvertrag ist! Der Inhalt eines Gruppenvertrags hängt nämlich neben der Gruppengröße letztlich auch immer vom Verhandlungsgeschick des jeweiligen Verbandes ab. Sprechen Sie uns daher an, wenn Sie an einer individuellen Lösung im Rahmen eines Gruppenvertrags interessiert sind.