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Rechtsanwälte und Notare

Wozu eine Gruppenversicherung da ist

Gruppenversicherungen für Rechtsanwälte und Notare existieren überwiegend in der Form, dass eine (Standes-) Organisationen der Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte einen speziellen Rahmenvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft geschlossen hat. Diese Organisationen wie z. B. der Deutsche Anwaltsverein, der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., die Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V., div. Notarkammern, Patentanwaltsvereine, ., u. v. a. stellen Ihre Rahmenvereinbarung den Mitgliedern zur Verfügung, die sich und Ihre Familienangehörigen dann z.B. in der Kranken- und Pflegversicherung über den Gruppenvertrag zu verbesserten Konditionen versichern können.
Rechtsanwälte und Notare können darüber hinaus aber auch selbst eine spezielle Gruppenversicherung abschließen, z. B. um im Rahmen einer Gruppen-Unfallversicherung ihre Familie, die Angestellten ihrer Kanzlei aber natürlich auch sich selbst besonders günstig gegen die finanziellen Folgen einer unfallbedingten Invalidität abzusichern.

Wie Rechtsanwälte und Notare Gruppenversicherungen nutzen sollten

Alle Rechtsanwälte und Notare, die Mitglied in einer Organisation der Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte sind, sollten vor dem Abschluss einer Einzelversicherung immer auch das Bestehen von speziellem Gruppenversicherungsschutz prüfen. Inwieweit dieser Tarife für ihre persönliche Situation die beste Wahl ist, können Sie in einem individuellen Vergleich feststellen. Wir beraten Sie gerne.

Welche Vorteile eine Gruppenversicherung für Rechtsanwälte und Notare bieten kann

Der Vorteil einer Gruppenversicherung resultiert regelmäßig daraus, dass mehrere Personen in einem Vertrag versichert werden.
Das ist zunächst mal erheblich günstiger, als wenn sich ein über einen entsprechenden Einzelvertrag absichert. Darüber hinaus können sich Rechtsanwälte und Notare über Gruppenverträgen auch bessere Versicherungsbedingungen und zusätzliche Leistungen sichern.
So gibt es spezielle Angebote mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung bis hin zu einem sog. Kontrahierungszwang, bei dem der Versicherer einem Rechtsanwalt oder Notaren trotz einer bereits bestehenden Vorerkrankung, die normalerweise zu einer Ablehnung des Vertragsschlusses führen würde, einen Vertragsabschluss anbieten muss.
Private Krankenversicherungsunternehmen bieten außerdem spezielle Krankentagegeldtarife für Rechtsanwälte und Notare an. Diese können dann nicht nur, wie allgemein üblich, das reine Nettoeinkommen versichern. Sie erhalten vielmehr die Möglichkeit, auch die weiterlaufenden Kosten der Kanzlei (z. B. Miete, Personal, ect) über die Krankentagegeldversicherung abzusichern.

Diesen speziellen Schutz gibt es übrigens auch als auch als sog. Solo-Versicherung, d. h. es ist noch nicht einmal eine Vollversicherung notwendig.

Ein weiterer Vorteil:
Tritt während der Erkrankung Berufsunfähigkeit ein, enden die Leistungen nicht wie sonst mit diesem Zeitpunkt. Vielmehr wird das Krankentagegeld dann bis zur 52. Woche weitergezahlt. Außerdem haben die Versicherer auf Wartezeiten verzichtet und die Verträge sehen auch als Zusatzversicherung weder eine Aussteuerung noch die ordentliche Kündigung durch den Versicherer vor.

Wichtiger Hinweis:
Wegen der großen Vielzahl und nicht zuletzt wegen ständig wechselnder Angebote, ist eine vollständige Übersicht zu den Gruppenverträgen für Rechtsanwälte und Notare an dieser Stelle nicht zu leisten. Zumal Gruppenvertrag nicht immer gleich Gruppenvertrag ist! Der Inhalt eines Gruppenvertrags hängt nämlich neben der Gruppengröße letztlich auch immer vom Verhandlungsgeschick des jeweiligen Verbandes ab. Sprechen Sie uns daher an, wenn Sie an einer individuellen Lösung im Rahmen eines Gruppenvertrags interessiert sind.