Selbständige und Freiberufler
Gruppenversicherungen für Selbstständige und Freiberufler existieren überwiegend in der Form, dass eine (Standes-) Organisationen oder ein Verband einen speziellen Rahmenvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft geschlossen hat.
Derartige Gruppenversicherungsverträge bestehen unter anderem für die Berufsgruppen
- Ärzte und Kassenpsychotherapeuten
- Heilpraktiker
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Apotheker
- Hebammen
- Krankengymnasten, Physiotherapeuten und Masseure und weitere nichtärztliche Heil(hilfs-) und Gesundheitsberufe
- Rechtsanwälte und Notare
- Journalisten
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Dolmetscher und Übersetzer
- Architekten und Ingenieure
- Handelsvertreter und Handelsmakler
- Immobilienwirtschaft
- Grafiker und Designer
Darüber hinaus gibt es noch viele interessante Rahmenverträge, z.B. mit dem Bund der Selbständigen (BDS), dem Deutschen Gewerbeverband e.V., div. Arbeitgeberverbänden, Parteien ect.
Wichtiger Hinweis:
Wegen der großen Vielzahl und nicht zuletzt wegen ständig wechselnder Angebote in diesem Bereich, ist eine vollständige Übersicht zu den Gruppenverträgen an dieser Stelle nicht zu leisten. Zumal Gruppenvertrag nicht immer gleich Gruppenvertrag ist! Der Inhalt eines Gruppenvertrags hängt nämlich neben der Gruppengröße letztlich auch immer vom Verhandlungsgeschick des jeweiligen Verbandes ab. Sprechen Sie uns daher einfach an, wenn Sie an einer individuellen Versicherungslösung im Rahmen eines Gruppenvertrags interessiert sind.
